Für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen werden insgesamt bis zu 300 Euro je Leistungsperiode erstattet. Eine Leistungsperiode umfasst zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb dieser Periode für weitere Sehhilfen genutzt werden. Für Sehhilfen fällt keine Selbstbeteiligung an.