Die Invaliditätsleistung wird auf Basis des Grades der dauerhaften Beeinträchtigung berechnet. Die Bewertung erfolgt anhand einer sogenannten Gliedertaxe, die festlegt, welcher Prozentsatz der Versicherungssumme für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinne ausgezahlt wird.