Die Continentale hat in ihren Versicherungsbedingungen verankert, dass ab dem Beginn der Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten für Zahnprophylaxe sowie 8 Monate Wartezeit für Zahnersatz sowie sonstige Leistungen existieren. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie die im Tarif enthaltenen Leistungen in Anspruch nehmen. Der Hintergrund dieser in den Bedingungen verankerten Wartezeit ist: Die Wartezeit ab dem Beginn der Versicherung ist ein Schutz der Continentale.

Es soll damit verhindert werden, dass Versicherungsnehmer die Zahnzusatzversicherung abschließen, bei denen bereits Behandlungen angeraten, Beschwerden der Zähne Akut oder auch absehbar sind und bald mit entsprechenden Behandlungen der Zähne zu rechnen ist. Die Continentale schützt hierdurch die Versichertengemeinde vor zu hohen Belastungen.