Ja. Der Tarif SELECT hat keinen abschließend festgelegten Hilfsmittelkatalog. Versichert sind technische Hilfsmittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen sowie Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Dazu zählen beispielsweise Medikamentenpumpen, Blutzuckermessgeräte mit Sensortechnik und lebenserhaltende Hilfsmittel. Für Hilfsmittel mit Kosten von mehr als 1.000 Euro ist grundsätzlich vor dem Bezug ein Kostenvoranschlag einzureichen; für apparative Hörgeräte gilt diese Vorgabe nicht.