Ja. Auch bei einer Behandlung in einer Privatklinik können die allgemeinen Krankenhausleistungen erstattet werden. Die Erstattung ist dabei auf bis zu 200 Prozent der Kosten begrenzt, die ein wohnortnahes Krankenhaus der Maximalversorgung mit Versorgungsauftrag für die entsprechenden allgemeinen Krankenhausleistungen berechnet hätte.