Berufsgenossenschaften sind dazu da, um Arbeitnehmer im Falle eines Unfalls finanziell abzudecken bzw. zu entschädigen. Daher spricht man bei einer Berufsgenossenschaft auch von einer gesetzlichen Unfallversicherung.
Da die meisten Yogalehrer jedoch selbstständig tätig sind, müssen sie sich selbst um einen ausreichenden Schutz bei Haftungsansprüchen und Unfällen kümmern. Während die Berusfhaftpflichtversicherung die meisten Material- und Personenschäden abdeckt, die Sie selber unabsichtlich herbeiführen könnten, bietet eine Unfallversicherung zusätzlich finanziellen Schutz für den Fall, dass Sie selber betroffen sind.
Gern beraten wir Sie ausführlich, welche Versicherung für Sie sinnvoll ist.