Hiermit ist nicht nur der eigentliche Baukörper gemeint, sondern auch verschiedene Einbauten. Achten Sie deshalb darauf, dass eingebaute Schränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen in der Versicherungssumme erfasst sind, denn sie zählen zum Gebäude. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, zählt dazu. Das sind z. B. außen angebrachte Antennen, Markisen und Überdachungen.