Ja, die Kosten für augenschirurgische Maßnahmen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit (refraktive Chirurgie), einschließlich der Vor- und Nachuntersuchungen, werden innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn nach diesem Tarif bis zu 400 Euro je Auge erstattet. Das Jahr des Versicherungsbeginns gilt als das erste Kalenderjahr.

Nach Ablauf der ersten zwei Kalenderjahre werden die Kosten für augenchirurgische Maßnahmen je Versicherungsfall bis zu 2.500 Euro je Auge erstattet. Damit können Sie von einer umfassenden Unterstützung profitieren, um Ihre Sehkraft nachhaltig zu verbessern.