Die Kosten für Sehhilfen werden innerhalb einer Leistungsperiode insgesamt bis zu 400 Euro erstattet. Jede Leistungsperiode umfasst zwei Kalenderjahre. Das Jahr des Versicherungsbeginns gilt als das erste Kalenderjahr der ersten Leistungsperiode – nicht das Jahr des Erstbezugs der Sehhilfe.

Wenn der Höchstbetrag von 400 Euro innerhalb einer Leistungsperiode bei der Erstattung einer Sehhilfe (z. B. einer Brille) nicht vollständig ausgeschöpft wird, bleibt der verbleibende Betrag für die Erstattung weiterer Sehhilfen (z. B. Kontaktlinsen oder einer Sportbrille) verfügbar. So haben Sie die Möglichkeit, den Zuschuss optimal für verschiedene Sehhilfen zu nutzen.