Für verschiedene Leistungen entfällt die Selbstbeteiligung vollständig. Dazu zählen unter anderem stationäre Krankenhausleistungen, bestimmte medizinische Reha-Leistungen, Arzneimittel in Form von Generika, bestimmte Vorsorgeleistungen sowie Leistungen für Sehhilfen und apparative Hörgeräte. Auch Bergungs- und bestimmte Rücktransportkosten sind davon ausgenommen.