Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie eine garantierte pauschale Beitragsrückerstattung erhalten. Bei Erwachsenen beträgt sie zum Versicherungsbeginn bis zu 500 Euro, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 250 Euro. Nach einer Leistungsinanspruchnahme gilt eine Staffelung, bei der sich der garantierte Betrag mit aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahren wieder erhöht.

Zusätzlich ist eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von bis zu drei Monatsbeiträgen nach fünf vollen leistungsfreien Kalenderjahren vorgesehen. Diese muss jährlich beschlossen werden.