Ja, der Tarif ComfortMed kennt keinen abgeschlossenen Hilfsmittelkatalog. Dies bedeutet, dass medizinischer Fortschritt mitversichert ist und die Erstattung von hochtechnisierten Geräten oder neu entwickelten Hilfsmitteln ebenfalls möglich ist.

Wichtige Details:

  • Offener Hilfsmittelbegriff: Der Tarif berücksichtigt keine feste Liste von Hilfsmitteln, sondern ermöglicht die Erstattung neuer und innovativer medizinischer Geräte, die dem medizinischen Fortschritt entsprechen.
  • Leistungsbeschreibung: Die tarifliche Leistungsbeschreibung ist ausführungsbezogen, das heißt, der Umfang der Erstattung wird auf das medizinisch notwendige Maß begrenzt, um Kostensteigerungen zu kontrollieren.
  • Empfehlung: Es wird empfohlen, den Leistungsumfang für Hilfsmittel im Bedarfsfall vorab beim zuständigen Kundendienst-Centrum zu erfragen, um sicherzustellen, dass die gewünschte Versorgung erstattet wird.

Dieses flexible Konzept ermöglicht es, auf neue Entwicklungen im Bereich der Hilfsmittel schnell und angepasst zu reagieren.