Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden erstattet, wenn der versicherten Person nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts aufgrund einer Schwangerschaft und Entbindung oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, eine ambulante Operation oder eine stationäre Anschlussrehabilitation vorübergehend nicht möglich ist und keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Die durch Rechnungsbelege nachgewiesenen Kosten für eine Haushaltshilfe werden bis zu 20 Euro je Stunde und 80 Euro je Tag für insgesamt bis zu 28 Tage je Kalenderjahr erstattet. So wird die Unterstützung im Haushalt für eine begrenzte Zeit gewährleistet.