Ja, die Kosten für eine Behandlung in einer gemischten Anstalt werden auch ohne vorherige Kostenzusage übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Es handelt sich um eine Notfalleinweisung,
- Die Krankenanstalt ist das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person,
- Während des Aufenthalts in der Krankenanstalt tritt eine akute Erkrankung ein, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erfordert.
In diesen Fällen wird der Krankenhausaufenthalt entsprechend den versicherten Leistungen abgedeckt, ohne dass eine vorherige Zustimmung für die Kostenübernahme erforderlich ist.