Ja, die Kosten für eine Behandlung in einer gemischten Anstalt werden ohne vorherige Kostenzusage übernommen, wenn:

  • es sich um eine Notfalleinweisung handelt,
  • die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Nähe des Wohnortes der versicherten Person ist oder
  • während des Aufenthalts eine akute Erkrankung auftritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erforderlich macht.