Ja. Sie können zweimal einen Wechsel in eine Tarifstufe mit niedrigerer maximaler Selbstbeteiligung beantragen. Der letzte Wechselantrag muss in dem Kalenderjahr gestellt werden, in dem Sie 50 Jahre alt werden. Ein Wechsel ist jeweils zum Beginn des folgenden Kalenderjahres möglich. Zwischen zwei Wechseln müssen mindestens drei Jahre liegen.