Ja, sowohl Medizinstudenten als auch Ärzte in Ausbildung zum Facharzt können die Tarifvariante AZ (Besondere Bedingungen für Personen, die sich in einer Berufsausbildung befinden oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben) abschließen und somit von besonders günstigen Beiträgen profitieren.
Für Medizinstudenten endet die Versicherung nach den Besonderen Bedingungen AZ zum Ende des Monats, in dem das zwölfte Fachsemester abgeschlossen wird. In begründeten Ausnahmefällen, wie etwa dem Abschluss einer bereits begonnenen Prüfung oder einer Prüfungswiederholung, kann eine einmalige Verlängerung um bis zu drei Semester vereinbart werden.
Für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt endet die Versicherung nach diesen Besonderen Bedingungen zum Ende des Monats, in dem die Facharztprüfung bestanden wird. Spätestens jedoch endet die Versicherung zum Ende des Monats, in dem das sechste Jahr nach Beginn der ersten Anstellung als Arzt abgeschlossen ist. In Ausnahmefällen, wie etwa einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Elternzeit, kann auch hier eine Verlängerung vereinbart werden.