Ja, ambulante Krankentransporte sind versichert. Dies umfasst:

  • Notwendige Transporte nach einem Unfall oder Notfall mit einem speziellen Krankenfahrzeug.
  • Ärztlich verordnete Fahrten zur und von der Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie.
  • Ärztlich verordnete Krankentransporte bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit dem Zusatz aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit), sowie für versicherte Personen, die pflegebedürftig nach Pflegegrad 3, 4 oder 5 sind.

Die Erstattung gilt jeweils für Fahrten zum nächstgelegenen, nach medizinischen Kriterien geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Für Personen mit Pflegegrad 3 muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die den Transport notwendig macht.