Ja, die Kosten für eine Behandlung in einer Krankenhausambulanz werden übernommen. Gemäß § 4 Abs. 2 MB/KK 2009 besteht eine freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Diese Wahlfreiheit erstreckt sich auch auf Ärzte und Zahnärzte sowie auf approbierte, im Arztregister eingetragene Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in Krankenhausambulanzen, Hochschulambulanzen sowie psychiatrischen oder geriatrischen Institutsambulanzen tätig sind.

Die Abrechnung der Leistungen muss dabei nach den gültigen amtlichen Gebührenordnungen erfolgen.