Ja, Präparate und Mittel zur enteralen und parenteralen Ernährung (künstliche Ernährung) sind erstattungsfähig, sofern eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg nicht möglich ist.
Diese Kostenübernahme sorgt für eine lückenlose Versorgung in Fällen, in denen medizinisch eine künstliche Ernährung erforderlich ist.