Ja, Behandlungen durch psychologische Psychotherapeuten/-innen, die im Arztregister eingetragen sind, werden erstattet. Diese zählen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Tarif mit Tarifbedingungen Abschnitt B I 2 b) zu den anerkannten Leistungserbringern.
Damit sind auch Diplom-Psychologen, die über die entsprechende Eintragung und Qualifikation verfügen, im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung abrechnungsfähig.