Die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie werden für maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet.

Besondere Regelung ab der 31. Sitzung: Vor der Fortsetzung der Behandlung über die 30. Sitzung hinaus ist eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers erforderlich.

Selbstbeteiligung: 20 Euro pro Sitzung, jedoch maximal 30 % des erstattungsfähigen Betrages.

Diese Regelung gewährleistet eine transparente Kostenkontrolle bei gleichzeitig umfassender Unterstützung bei psychotherapeutischen Behandlungen.