Das Kürzel GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Höchstsätze vor, welche Zahnärzte auf Basis ihrer medizinischen Tätigkeit mit gesetzlich versicherten oder Zusatzversicherten sowie Privat versicherten abrechnen können.
Das Kürzel GOZ bedeutet Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt ganz genau die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen. Über die Gebührenordnung für Zahnärzte werden die Zahnleistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, da diese nur bis zur Grenze abrechnet.