GKV Versicherte bekommen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatzmaßnahmen nur einen sogenannten „Festzuschuss“ von 60, 70 oder 75 % (je nach Pflege ihres vorhandenen Bonusheftes, welches als Nachweis für Ihre Zahnarztbesuche dient) allerdings nur der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet nur eine Grundversorgung, also die absolut einfachste und günstigste Zahnversorgung Ihrer Zähne. Weitere Kosten für eine hochwertige Zahnbehandlung müssen Sie dann leider selbst bezahlen. Diese Mehrkosten können um ein Vielfaches ansteigen. Der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt allerdings gleich.

Hier zum besseren Verständnis ein Beispiel: Die Aufwendung für eine benötigte Brücke aus Nicht-Edelmetall, für einen fehlenden Zahn, liegt bei der Regelversorgung bei ca. 700 €. Der Festzuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zahnersatzmaß0nahme beträgt 450 € . Für die restlichen Kosten müssen Sie selbst aufkommen.

Da Sie aber wahrscheinlich hochwertigen Zahnersatz wünschen bzw. benötigen, zum Beispiel eine Keramik-Brücke oder vielleicht sogar ein Implantat, müssen Sie für Ihren Eigenanteil deutlich tiefer in die Tasche greifen. Denn der Festzuschuss bleibt derselbe, die Kosten insgesamt können hingegen sehr schnell auf ca. 2000 € oder 3.500 € steigen.