Eine Photovoltaikanlage ist eine Anlage, die aus Sonnenlicht Strom erzeugt und diesen in das öffentliche Stromnetz einspeist.
Versicherbar nach den BPV 2021 der Continentale (mit eigener Versicherungssumme) sind Photovoltaikanlagen, die auf dem Dach der versicherten Gebäude befestigt oder in den Baukörper integriert wurden,

  • mit einer Nennleistung bis insgesamt 20 kWp (kilowatt peak),
  • sofern diese nicht älter als 10 Jahre sind und durch einen Fachbetrieb installiert bzw. bei Eigenmontage vor der Einspeisung durch einen Fachbetrieb abgenommen wurden und
  • sofern dies nicht über eine Sonnenstandsführung verfügen.

Die Photovoltaikanlagenversicherung ersetzt Schäden durch

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren (Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren)
  • unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden)
  • Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Die Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht ist nicht möglich. Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden können unter oben genannten Voraussetzungen ebenfalls nach den BPV 2021 der Continentale versichert werden, wenn auch die Nebengebäude bei uns versichert sind.