Eine Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlage ist eine Anlage, die das Sonnenlicht zur Erwärmung des Heizungs-/Brauchwassers nutzt.
Versicherbar (mit eigener Versicherungssumme) sind derartige Anlagen nach den BSG 2021 der Continentale

  • sofern diese nicht älter als 15 Jahre sind und
  • durch einen Fachbetrieb installiert wurde.

Die Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenversicherung ersetzt Schäden durch

  • unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden).

Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Zerreißen infolge Fliehkraft
  • Frost und Eisgang

Versichert sind betriebsfertige Anlagen der regenerativen Energieerzeugung einschließlich der damit verbundenen Heizungsanlagen, sofern diese Anlagen der Warmwasser- oder auch Wärmeversorgung des versicherten Gebäudes dienen. Je Versicherungsfall wird ein Selbstbehalt von 250 Euro abgezogen.

Die Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht ist nicht möglich.

Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen auf Nebengebäuden können unter oben genannten Voraussetzungen ebenfalls nach den BSG 2021 der Continentale versichert werden, wenn auch die Nebengebäude bei uns versichert sind.

Hinweis: Sofern die Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen  gemäß BSG 2021 nicht möglich ist bzw. nicht gewünscht wird, ist ein Einschluss im Rahmen der Wohngebäudeversicherung möglich. Bitte erhöhen Sie dann die Versicherungssumme entsprechend und vermerken es im Antragsformular. Der Schutz gilt dann gegen die Gefahren, die im Rahmen des Wohngebäudevertrages abgeschlossen wurden.