Als selbstständiger Yogalehrer kann man vieles von der Steuer absetzen. Darunter zählen zum einen Kosten für Workshops, Fortbildungen und Büchern, die Ihrer Weiterbildung im Yoga dienlich sind. Ebenso Kosten für Arbeitsmittel wie Yogamatten, Klötze oder andere Hilfsmittel können von den Steuern abgezogen werden. Sollten Sie Kosten für die Mitgliedschaft in einem Yogaverband haben, so dürfen diese auch in der Steuererklärung angegeben werden.
Wenn Sie Ihren Unterricht in einem gemieteten Yogaraum betreiben, so sind auch diese Kosten absetzbar. Und wenn Sie zu Ihren Kunden nach Hause fahren, sollten Sie die Reisekosten nicht vergessen.
Wussten Sie, dass auch der Beitrag für die Berufshaftpflicht absetzbar ist? Alle Versicherungen, die für Ihren Beruf nützlich sind, können auf der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Und wie jeder andere Selbstständige können Sie Kosten für Werbung und Büromaterialien wie z.B. Flyer, Webseite und Laptop geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur etwas dann steuerlich absetzen können, wenn Sie auch Steuern bezahlen. Sollten Sie unter der Einkommenssteuergrenze fallen, so kann auch nichts von der Steuer reduziert werden, da Sie schließlich keine zahlen.