Wurzelkanalbehandlungen
Zähne mit Erkrankungen oder sonstigen Schädigungen des Zahnmarks (Pulpa) können in der Regel durch Wurzelkanalbe- handlungen erhalten werden. Dazu wird das lebende, eventuell schmerzhaft entzündete oder auch abgestorbene Gewebe unter Anästhesie in der betroffenen Zahnhöhle entfernt, der Bereich gereinigt und zum Schluss wieder aufgefüllt.
Die GKV übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen. Besonders bei der wiederholten Be- handlung der hinteren Backenzähne gibt es Einschränkungen, aber auch bei nicht vollständigen Zahnreihen. Dann müsste ein solcher Zahn gezogen werden.
Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnbetts. Falls diese nicht oder nicht richtig behandelt wird, kann Zahnverlust die Folge sein. Die Parodontosebehandlung ist grundsätzlich eine Sachleistung der GKV, allerdings nur bei Vorliegen ganz be- stimmter Indikationen. Hierbei spielt z. B. die Tiefe der entstandenen Zahnfleischtaschen eine wichtige Rolle. Liegt keine entsprechende Indikation vor, erfolgt keine Leistung der GKV.
Plastische Füllungen
Die GKV übernimmt im Frontzahnbereich Kompositfüllungen und im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen. Komposit- füllungen im Seitenzahngebiet sind nur in wenigen Ausnahmefällen Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung der GKV.
Aufbissbehelfe und Schienen
Aufbissbehelfe und Schienen werden häufig bei Funktionsstörungen und Parodontalerkrankungen eingesetzt.
Die GKV leistet unter bestimmten Voraussetzungen z. B. für die Anfertigung einer individuellen Knirscherschiene. Spezielle Arbeitsschritte und Diagnoseverfahren werden von der GKV nicht übernommen.
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung ist ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe. Man versteht darunter nicht nur eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder selbst täglich erledigen kann, son- dern auch die Versiegelung der Zahnoberflächen mit Lack oder Gel, um die oxydative Wirkung von Speisen zu verringern. Diese Kosten werden von der GKV in der Regel nicht übernommen. Die Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne (Moralen) wird von der GKV nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernommen.