Je nach zahnärztlicher Behandlung reicht meistens eine örtlliche Betäubung als schmerzausschaltendes Mittel bei Eingrif- fen aus. Diese wird von der GKV erstattet. Gerade bei Patienten mit einer Allergie oder einer Erkrankung, durch die sie kein örtliches Betäubungsmittel vertragen oder bei Patienten mit großer Angst vor Spritzen ist die örtliche Betäubung jedoch nicht die richtige Wahl. In Frage kommt dann z. B. eine Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur oder Hypnose. Diese Kosten werden in der Regel nicht von der GKV übernommen.