Versicherungsfähig im Tarif ComfortMed sind Human- und Zahnmediziner sowie Medizinstudenten der Human- oder Zahnmedizin. Auch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können versichert werden, solange sie mit dem Arzt oder Medizinstudenten in häuslicher Gemeinschaft leben.
Zusätzlich können Kinder des Arztes oder Medizinstudenten versichert werden, solange für diese Kindergeld bezogen wird oder sie sich in einer schulischen Ausbildung oder einem Studium befinden – maximal bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres.
Sollten die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit entfallen (z.B. Ende der häuslichen Gemeinschaft, Wegfall des Kindergeldes oder Abschluss der Ausbildung/des Studiums), bleibt die Versicherung im Tarif ComfortMed weiterhin bestehen. Die Umstellung erfolgt dabei ohne erneute Risikoprüfung.