Ja, im Tarif PREMIUM sind die allgemeinen Krankenhausleistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt versichert. Die Kosten für belegärztliche Leistungen werden nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bis zu den Regelhöchstsätzen erstattet.

Mit dem stationären Wahlleistungstarif SP1 werden die Kosten für privatärztliche Leistungen auch über den Höchstsatz der GOÄ und GOZ sowie die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer erstattet. Zudem besteht die Möglichkeit, den Arzt frei zu wählen. So genießen Sie einen erweiterten Komfort und Flexibilität während des stationären Aufenthalts.