Ja, die Kosten für bis zu drei Versuche einer künstlichen Befruchtung, einschließlich ambulanter ärztlicher Leistungen sowie Arznei- und Verbandmittel, werden erstattet – unabhängig vom gewählten Verfahren. Sollte eine ambulante Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, werden auch die Kosten für stationäre Krankenhausleistungen übernommen. Die Maßnahme muss ärztlich als medizinisch erforderlich eingestuft werden, und es muss ein entsprechender krankhafter Organbefund vorliegen. Zudem muss eine deutliche Erfolgsaussicht bestehen und die Behandlung in Deutschland durchgeführt werden. Vor der Durchführung der Behandlung ist eine schriftliche Zusage des Versicherers bezüglich der Kostenübernahme erforderlich. Die maximale Zahl von drei Versuchen bezieht sich auf die Gesamtzahl der ambulanten und stationären Versuche. Die Behandlungskosten des Partners ohne krankhaften Befund werden nur dann übernommen, wenn dieser über eine Krankheitskostenvollversicherung bei der Continentale oder einem anderen privaten Krankenversicherer verfügt, aus der keine Leistung für künstliche Befruchtung abgeleitet werden kann.