Ja. Die Kosten für die stationäre Versorgung in einem zugelassenen Hospiz, das palliativ-medizinische Behandlungen anbietet, werden erstattet. Sofern Ansprüche auf Erstattung der Leistungen gegenüber der sozialen Pflegeversicherung, der privaten Pflegepflichtversicherung oder anderen Kostenträgern bestehen, übernimmt die Versicherung die darüber hinausgehenden Aufwendungen. Eine vorherige schriftliche Leistungszusage (in Bezug auf Umfang und Höhe) ist erforderlich.