Ja, die Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen werden mit 100 % bis zu insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und versicherte Person im Rahmen einer Behandlung einer versicherten Leistung erstattet.

Als Maßnahmen zur Schmerzausschaltung gelten Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose.