Ja, erstattungsfähig sind die Kosten für ärztliche Leistungen sowie Arznei- und Verbandmittel für maximal drei Versuche der Insemination und drei Versuche der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder drei Versuche der intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), einschließlich der dabei erforderlichen IVF/ICSI-Maßnahmen.

Die Kosten werden erstattet, wenn:

  • die Maßnahme medizinisch notwendig ist,
  • bei der versicherten Person ein entsprechender krankhafter Organbefund vorliegt,
  • eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht,
  • die Behandlung in Deutschland stattfindet.

Die Leistungen werden nur erbracht, wenn der Versicherer vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Zusage bezüglich des Grundes und der Höhe der Erstattung erteilt hat.