Ja, erstattet werden die Kosten für von einem approbierten Arzt verordnete Hilfsmittel einschließlich Reparatur und Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch, einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen, bis zu 100 %*. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Beatmungsgeräte), die Anschaffung eines Blindenführhundes sowie die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe (z. B. Gebärdensprachdolmetscher).

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen:

  • Heilapparate sowie sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z. B. Fieberthermometer, Heizkissen),
  • Geräte, die dem Fitness- bzw. Wellnessbereich zuzuordnen sind,
  • Kosten für den Gebrauch (z. B. Stromkosten, Batterien) und die Pflege von Hilfsmitteln.