Ja, die Kosten für refraktive Chirurgie werden bis zu 100 %, bis maximal 600 Euro je Auge und je Versicherungsfall erstattet. Als refraktive Chirurgie gelten augenchirurgische Maßnahmen mit dem Ziel der Korrektur von Fehlsichtigkeit einschließlich der notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen. Erstattungsfähig sind die Kosten nach der gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festegelegten Höchstsätzen.