Unter „Heilmitteln“ versteht man Maßnahmen wie physikalische Therapie, podologische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Ergotherapie. Diese müssen von qualifizierten Fachkräften der Heilhilfsberufe (z. B. Physiotherapeuten, Logopäden) nach einer ärztlichen oder heilpraktischen Verordnung durchgeführt werden. Das Berufsbild der Krankenschwestern und -pfleger als staatlich geprüfte Angehörige der Heilhilfsberufe umfasst andere Tätigkeiten. Wenn sie in der Betreuung von lebenserhaltenden Systemen eingesetzt werden, wenden sie keine Heilmittel an.