Ja, unter die Behandlungspflege fallen ärztlich verordnete medizinische Einzelleistungen, die von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden, wie beispielsweise Verbandwechsel, Blutdruckmessung, Katheterwechsel und ähnliches. Diese Maßnahmen dienen der Heilung, Besserung oder Linderung der Beschwerden und sollen eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern. Eine vorherige schriftliche Zusage über die Leistung (sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Höhe) ist erforderlich.