Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen sind ohne die dort vorgesehenen Altersbegrenzungen und Untersuchungsintervalle versichert. Darüber hinaus können auch medizinisch begründete Vorsorgeuntersuchungen erstattet werden. Bestimmte Vorsorgeleistungen sind von der Selbstbeteiligung ausgenommen und wirken sich nicht auf die Beitragsrückerstattung aus.