Zahnbehandlungen einschließlich der jeweiligen Material- und Laborkosten werden zu 100 Prozent erstattet. Für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik, Implantate und augmentative Behandlungen beträgt die Erstattung grundsätzlich 80 Prozent. Anästhesie, Röntgenleistungen sowie besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen werden zu 100 Prozent erstattet. Es gelten die tariflichen Gebührenhöchstgrenzen und gegebenenfalls weitere Begrenzungen.