Ja, die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) werden erstattet, wenn die versicherte Person an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und eine besonders intensive Versorgung aufgrund einer begrenzten Lebenserwartung erforderlich ist. Zudem muss die SAPV ärztlich verordnet und von qualifizierten Leistungserbringern durchgeführt werden.