Ja, die Kosten für einen Blindenführhund sind erstattungsfähig. Dies umfasst sowohl die Anschaffungskosten des Blindenführhundes als auch die erforderlichen Trainingsmaßnahmen für den Hund sowie für die versicherte Person, die sehbehindert oder blind ist.
Diese Leistung dient der Unterstützung der versicherten Person im Alltag und trägt dazu bei, ihre Mobilität und Selbstständigkeit zu verbessern.