Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit (max. zwei Jahre und längstens bis zu dem Monat, in dem der Antragsteller/Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet) beitragsfrei geführt.
Hinweis:
- Die Beitragsbefreiung darf erwerbstätigen, abhängig beschäftigten und selbstständigen Versicherungsnehmern, die das 52. Lebens0jahr noch nicht vollendet haben, angeboten werden.
- Nicht vereinbart werden darf die Befreiung, wenn der Versicherungsnehmer
- Freiwillig Wehrdienstleistender bzw. Bundesfreiwilligendienstleistender
- Kurz- oder Saisonarbeiter
- Umschüler
- Beamter, Richter, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat
- Berufssportler oder Berufstrainer
- geringfügig im Sinne des Gesetzes beschäftigt
- nicht erwerbstätig
- keine natürliche Person
ist oder mehr als eine Person Versicherungsnehmer ist (z. B. Eheleute oder WEG).