Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit (max. zwei Jahre und längstens bis zu dem Monat, in dem der Antragsteller/Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet) beitragsfrei geführt.
Hinweis:

  • Die Beitragsbefreiung darf erwerbstätigen, abhängig beschäftigten und selbstständigen Versicherungsnehmern, die das 52. Lebens0jahr noch nicht vollendet haben, angeboten werden.
  • Nicht vereinbart werden darf die Befreiung, wenn der Versicherungsnehmer
  • Freiwillig Wehrdienstleistender bzw. Bundesfreiwilligendienstleistender
  • Kurz- oder Saisonarbeiter
  • Umschüler
  • Beamter, Richter, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat
  • Berufssportler oder Berufstrainer
  • geringfügig im Sinne des Gesetzes beschäftigt
  • nicht erwerbstätig
  • keine natürliche Person

ist oder mehr als eine Person Versicherungsnehmer ist (z. B. Eheleute oder WEG).