Eine Wärmepumpe ist immer über den VGV-Vertrag zu versichern. Bei der Frage nach dem Umfang des Versicherungsschutzes sollten Sie beachten, wo die Wärmepumpe aufgestellt wurde und gegen welche Gefahren Versicherungsschutz gewünscht wird.

Innerhalb eines Gebäudes oder außen am Gebäude angebracht
Sofern sich die Wärmepumpe im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist, besteht Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren). Voraussetzung ist, dass die Anlage in der Versicherungssumme erfasst wurde, z. B. im Rahmen der Wertermittlung.

Für den Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen besteht Versicherungsschutz im Rahmen von ImmoGuard 2021 XXL bis 18.000 EUR und im TOP-Schutz* bis 25.000 EUR.

Außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
Sofern die Wärmepumpe mit dem Grundstück fest verbunden ist, besteht in XXL und im TOP-Schutz* Versicherungsschutz gegen die versicherten Gefahren. Bislang bestand für derartige Wärmepumpen kein Versicherungsschutz gegen den einfachen Diebstahl, da diese nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Ab sofort neu:
Wir erweitern in ImmoGuard 2021 in XXL und im TOP-Schutz* den Umfang bei „Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen“ wie folgt: „Versicherungsschutz besteht ebenfalls für Wärmepumpen, Windräder, PV-Anlagen oder sonstige zur Versorgung dienende Anlagen, sofern diese fest mit dem Grundstück verbunden und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind.“

*Im Rahmen der Exklusiv-Leistungen

Die Entschädigungsgrenzen bleiben unverändert. In XL kann der Einschluss nur gegen die versicherten Gefahren über die Con+ – Maske „Zubehör/Gebäudebestandteile“ vorgenommen werden.

Weitergehender Versicherungsschutz über den VGV-Zusatzbaustein Solar- und Geothermie

Sofern Ihr Kunde auch einen Schutz gegen technische Gefahren, wie zum Beispiel Kurzschluss oder Bedienungsfehler wünscht, bieten Sie ihm den VGV-Zusatzbaustein gemäß den Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen von Wohngebäuden (BSG 2021 der Continentale) mit eigener Versicherungssumme an. Es besteht ein Selbstbehalt von 250 EUR je Versicherungsfall.

Neu:
Ab sofort besteht auch Versicherungsschutz für Diebstahl im VGV-Zusatzbaustein Solar- und Geothermie. Die Bedingungen wurden entsprechend erweitert.