Der Einschluss der Nässeschäden durch Pool-/Schwimmbadwasser dient dazu, Schäden aus Pools/Schwimmbecken/Whirlpools abzudecken, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind.
Der Einschluss ist jedoch nur möglich, sofern es sich nicht um ganz oder teilweise aufblasbare Planschbecken/Pools handelt oder um sogenannte „Quick-up-Pools“ (Rand wird aufgeblasen und durch das Volllaufen mit Wasser zieht sich der Pool selbst hoch). Bei derartigen Pools besteht ein zu hohes Risiko, das nicht kalkulierbar ist.